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Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

Schließen Sie bitte eine AVV mit uns ab, wenn wir Daten von Ihnen verarbeiten. Dies trifft für die meisten Support-Fälle, Services und Hostings zu.

Was ist Auftragsverarbeitung?

Seit 25. Mai 2018 gilt die Pflicht zur Aufsetzung von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 24 ff DSGVO bzw. § 11 BDSG. Sobald ein Dritter beteiligt ist an der Datenverarbeitung, muss ein AVV geschlossen werden.

Wer ist Auftragsverarbeiter?

Ein Auftragsverarbeiter ist gemäß Art. 4, Punkt 8 DSGVO eine Person, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Ein Auftragsverarbeiter kann sein:

  • natürliche Person (Mensch),
  • juristische Person (Unternehmen),
  • Behörde (Ämter, Ministerien etc.),
  • Einrichtung (Vereine o.Ä.) oder
  • andere Stelle (Stiftungen etc.)

Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine Person beziehen und diese Person kenntlich machen.

Wieso brauche ich einen AV-Vertrag?

Um Strafzahlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich einen AV-Vertrag abzuschließen. Ebenfalls hilft ein AVV das Kundenvertrauen zu stärken.

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